Einsatz 22/2022 – Feuerstelle Wald

Datum: 2. April 2022

Zeit:      18.25 Uhr telefonische Alarmierung

Einsatz: B1 – Feuerstelle im Wald

Ort: Ortsteil Augustusburg

Eingesetzte Einsatzkräfte:

  • OF Augustusburg mit TLF 16/25

Einsatzinfo:

An der angegeben Feuerstelle im Wald wurden mehrere Personen angetroffen, welche das von ihnen entzündete Feuer zum Grillen nutzten. Die Feuerstelle wurde mittels Kleinlöschgerät abgelöscht und der Bereich mit der Wärmebildkamera kontrolliert.

Wir weisen hiermit nochmal auf die Verhaltensregeln im Wald hin.:

Verhaltensregeln im Wald

Der Umgang mit offenem Feuer im Wald ist unabhängig von den ausgegebenen Waldbrandgefahrenstufen ganzjährig verboten. Damit sind das Rauchen, das Grillen, das Zünden von Lagerfeuern oder die Inbetriebnahme von Himmelslaternen generell untersagt. Grundlage dafür ist das Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (§ 15 SächsWaldG). Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit Bußgeldern durch die unteren Forstbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte geahndet.

siehe auch: Staatsbetrieb Sachsenforst